
ErP-Verordnung (EU) 2024/1834
Ein neues Kapitel in der Ventilatortechnologie
Seit dem 24. Juli 2026 gelten erhöhte Wirkungsgradanforderungen für Ventilatoren mit einer Eingangsleistung zwischen 125 Watt und 500 Kilowatt. Die ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 bewertet dabei das System als Gesamtes, bestehend aus Motor, Aerodynamik und Anbauteilen. Erweitert im Fokus stehen Informationen zum Teillastverhalten, die Ressourceneffizienz über den gesamten Produktlebenszyklus und erweiterte Informationspflichten für Hersteller. Ziel der Verordnung ist es, eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz im Wirtschaftskreislauf zu erreichen und dadurch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit zu leisten.

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Basic-Webinar ErP 2026
1. September, 10:00–10:45 Uhr (UTC+01:00)
Ein verständlicher Überblick über die wichtigsten Änderungen, Anforderungen und Übergangsfristen.
*Bitte beachten Sie, dass das Webinar auf Englisch gehalten wird.
Advanced Webinar ErP 2026
3. September, 14:00–14:45 Uhr (UTC+01:00)
Eine technische Vertiefung zu Messkriterien, Teillasteffizienz, Dokumentation und zur Konformität des Gesamtsystems.
*Bitte beachten Sie, dass das Webinar auf Englisch gehalten wird.
ErP-Verordnung für Ventilatoren
Die ErP-Verordnung (EU) 327/2011 für Ventilatoren wurde zum 24. Juli 2026 vollständig durch die neue ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 ersetzt. Für Ventilatoren, die in andere Produkte integriert sind, gilt unter bestimmten Bedingungen eine Übergangsfrist bis zum 24. Juli 2027.
Getreu unserem Leitmotiv “We invent to empower our customers” können innovative Produkte von ZIEHL-ABEGG die hohen Anforderungen der ErP-Verordnung nicht nur erfüllen, sondern sogar übertreffen.
Auf einen Blick
Klarheit für Ihre Planung
Wen betrifft die Verordnung?
Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten für Hersteller, Importeure, Anlagenbauer und -betreiber von Ventilatoren, die ab dem 24. Juli 2026 erstmals in den Verkehr gebracht werden. Eine Nachrüstung bestehender Systeme ist nicht verpflichtend.
Gibt es Ausnahmen?
Von der Verordnung ausgenommen sind explosionsgeschützte Ventilatoren, Ventilatoren für den Not- oder Kurzbetrieb und weitere.
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung?
Die Verantwortung trägt, wer den Ventilator komplettiert und in den Verkehr bringt - auch, wenn dieser Teil eines größeren Systems ist.
Wo finde ich technische Daten?
Informationen zur Konformität hinsichtlich der ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 sind in ZIEHL-ABEGG Produktdokumentationen hinterlegt.

Motor bezeichnet den elektrischen Antrieb eines Ventilators
Aerodynamik (ErP: “Laufrad”) umfasst sich drehende Teile wie Einlaufdüse und Diffusor
Anbauteile (ErP: “Stator”) bezeichnet Tragestrukturen von Laufrad und Motor
Ventilatordefinition gemäß ErP-Verordnung (EU) 2024/1834
Neben Motor, Laufrad und Statorelementen stellen Einlaufdüsen und Ventilatorgehäuse signifikante Elemente gemäß ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 dar.
Durch die Verwendung von abweichenden, signifikanten Elementen zum ZIEHL-ABEGG SE Messaufbau wird der Ausführer gemäß ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 zum Ventilatorhersteller und ist auch für die ErP-Daten verantwortlich.
Bei Einhaltung der in den Produktinformationen genannten Bedingungen, können die ZIEHL-ABEGG ErP-Daten verwendet werden.
Wer trägt die Verantwortung?
Alles aus einer Hand
ZIEHL-ABEGG übernimmt Verantwortung und Konformität
Wird ein kompletter Ventilator von ZIEHL-ABEGG eingesetzt, übernimmt ZIEHL-ABEGG die Verantwortung für die Einhaltung und Dokumentation gemäß der ErP-Verordnung (EU) 2024/1834. Ihre Sicherheit der vollständigen Konformität durch ein System aus einer Hand.
Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft - wir uns auf die ErP-Verordnung!
Sie komplettieren den Ventilator selbst
Ihre Rolle als Ventilatorhersteller
Wenn Sie Motor, Aerodynamik und Anbauteile einzeln von ZIEHL-ABEGG beziehen und diese selbst montieren, tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung und Dokumentation gemäß der ErP-Verordnung (EU) 2024/1834. ZIEHL-ABEGG stellt Ihnen die relevanten Leistungsdaten zur Verfügung.
Maximale Flexibilität für Ihre Fertigung mit ZIEHL-ABEGG als unterstützenden Partner
Sie verwenden eigene Komponenten
Eigene Komponenten - eigene Verantwortung
Wenn Sie Motor und Aerodynamik von ZIEHL-ABEGG beziehen, diese jedoch mit eigenen Anbauteilen kombinieren, gelten Sie als Ventilatorhersteller im Sinne der ErP-Verordnung (EU) 2024/1834. Damit liegt die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung bei Ihnen.
Sie übernehmen die Ermittlung und den Ausweis der Leistungsdaten selbst
Nutzen Sie unsere Expertise!
Mit ZIEHL-ABEGG haben Sie die ErP-Anforderungen fest im Griff
ErP-konform in die Zukunft mit ZIEHL-ABEGG
Leistungsstarke und wirtschaftliche Lösungen
Zuverlässige Unterstützung zur Einhaltung der ErP-Verordnung
Energieeffiziente Produkte schonen Umwelt und Ressourcen
Nachhaltig geringere Betriebskosten
Geräuscharme Systeme entwickelt für höchste Ansprüche
We are ready to support!
Sie möchten wissen, ob Ihre aktuell eingesetzten Ventilatoren den Anforderungen der neuen ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 entsprechen?
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Anforderung Effizienzgrad N
ErP-Verordnung (EU) 327/2011 (01.01.2015)
| Ventilatortyp | Messkategorie | Effizienzkategorie (Druck) | Effizienzgrad (N) |
| Axialventilator |
A, C B, D |
statisch total |
40 58 |
| Radialventilator mit vorwärts gekrümmten Schaufeln und Radialventilator mit Radialschaufeln |
A, C B, D |
statisch total |
44 49 |
| Radialventilator mit rückwärts gekrümmten Schaufeln ohne Gehäuse | A, C | statisch | 62 |
| Radialventilator mit rückwärts gekrümmten Schaufeln mit Gehäuse |
A, C B, D |
statisch total |
61 64 |
| Diagonalventilator |
A, C B, D |
statisch total |
50 62 |
| Querstromventilator | B, D | total | 21 |
ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 (24.07.2026)
| Ventilatortyp | Messkategorie | Effizienzkategorie (Druck) | Mindesteffizienzgrade (N) |
| Axialventilatoren |
A, C B, D |
statisch total |
50 64 |
| Vorwärts gekrümmte Radialventilatoren < 5 kW und rückwärts geneigte Radialventilatoren |
A, C B, D |
statisch total |
52 57 |
| Andere Radialventilatoren |
A, C B, D |
statisch total |
64 67 |
| Halbaxialventilatoren |
A, C B, D |
statisch total |
57 + 7 (a-45) / 25 67 |
| Strahlventilatoren ≥ 750 W | E | 50 |
Querstromventilatoren müssen über den gesamten Leistungsbereich eine Mindest-Gesamtventilatoreneffizienz (B, D) von mindestens 0,21 (21 %) aufweisen!
