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ErP-Verordnung (EU) 2024/1834

Ein neues Kapitel in der Ventilatortechnologie

Seit dem 24. Juli 2026 gelten erhöhte Wirkungsgradanforderungen für Ventilatoren mit einer Eingangsleistung zwischen 125 Watt und 500 Kilowatt. Die ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 bewertet dabei das System als Gesamtes, bestehend aus Motor, Aerodynamik und Anbauteilen. Erweitert im Fokus stehen Informationen zum Teillastverhalten, die Ressourceneffizienz über den gesamten Produktlebenszyklus und erweiterte Informationspflichten für Hersteller. Ziel der Verordnung ist es, eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz im Wirtschaftskreislauf zu erreichen und dadurch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit zu leisten. 


Bereit für ErP 2026? 

Melden Sie sich für unsere Webinare an

Basic-Webinar ErP 2026

1. September, 10:00–10:45 Uhr (UTC+01:00)
Ein verständlicher Überblick über die wichtigsten Änderungen, Anforderungen und Übergangsfristen. 

Für Basic Webinar anmelden

*Bitte beachten Sie, dass das Webinar auf Englisch gehalten wird. 

Advanced Webinar ErP 2026

3. September, 14:00–14:45 Uhr (UTC+01:00)
Eine technische Vertiefung zu Messkriterien, Teillasteffizienz, Dokumentation und zur Konformität des Gesamtsystems.

Für Advanced Webinar anmelden

*Bitte beachten Sie, dass das Webinar auf Englisch gehalten wird. 


ErP-Verordnung für Ventilatoren

Die ErP-Verordnung (EU) 327/2011 für Ventilatoren wurde zum 24. Juli 2026 vollständig durch die neue ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 ersetzt. Für Ventilatoren, die in andere Produkte integriert sind, gilt unter bestimmten Bedingungen eine Übergangsfrist bis zum 24. Juli 2027.

Getreu unserem Leitmotiv “We invent to empower our customers” können innovative Produkte von ZIEHL-ABEGG die hohen Anforderungen der ErP-Verordnung nicht nur erfüllen, sondern sogar übertreffen.

Zur ErP-Verordnung (EU) 2024/1834

Auf einen Blick

Klarheit für Ihre Planung

 Wen betrifft die Verordnung?
Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten für Hersteller, Importeure, Anlagenbauer und -betreiber von Ventilatoren, die ab dem 24. Juli 2026 erstmals in den Verkehr gebracht werden. Eine Nachrüstung bestehender Systeme ist nicht verpflichtend. 

 Gibt es Ausnahmen?
Von der Verordnung ausgenommen sind explosionsgeschützte Ventilatoren, Ventilatoren für den Not- oder Kurzbetrieb und weitere.

 Wer ist verantwortlich für die Einhaltung?
Die Verantwortung trägt, wer den Ventilator komplettiert und in den Verkehr bringt - auch, wenn dieser Teil eines größeren Systems ist.

 Wo finde ich technische Daten?
Informationen zur Konformität hinsichtlich der ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 sind in ZIEHL-ABEGG Produktdokumentationen hinterlegt.

Axiallüfter mit EC-Motor und Montageplatte

Motor bezeichnet den elektrischen Antrieb eines Ventilators

Aerodynamik (ErP: “Laufrad”) umfasst sich drehende Teile wie Einlaufdüse und Diffusor

Anbauteile (ErP: “Stator”) bezeichnet Tragestrukturen von Laufrad und Motor

Ventilatordefinition gemäß ErP-Verordnung (EU) 2024/1834

Neben Motor, Laufrad und Statorelementen stellen Einlaufdüsen und Ventilatorgehäuse signifikante Elemente gemäß ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 dar.

Durch die Verwendung von abweichenden, signifikanten Elementen zum ZIEHL-ABEGG SE Messaufbau wird der Ausführer gemäß ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 zum Ventilatorhersteller und ist auch für die ErP-Daten verantwortlich.

Bei Einhaltung der in den Produktinformationen genannten Bedingungen, können die ZIEHL-ABEGG ErP-Daten verwendet werden.

Wer trägt die Verantwortung?

Alles aus einer Hand

ZIEHL-ABEGG übernimmt Verantwortung und Konformität
Wird ein kompletter Ventilator von ZIEHL-ABEGG eingesetzt, übernimmt ZIEHL-ABEGG die Verantwortung für die Einhaltung und Dokumentation gemäß der ErP-Verordnung (EU) 2024/1834. Ihre Sicherheit der vollständigen Konformität durch ein System aus einer Hand.

  Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft - wir uns auf die ErP-Verordnung!

Sie komplettieren den Ventilator selbst

Ihre Rolle als Ventilatorhersteller
Wenn Sie Motor, Aerodynamik und Anbauteile einzeln von ZIEHL-ABEGG beziehen und diese selbst montieren, tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung und Dokumentation gemäß der ErP-Verordnung (EU) 2024/1834. ZIEHL-ABEGG stellt Ihnen die relevanten Leistungsdaten zur Verfügung.

  Maximale Flexibilität für Ihre Fertigung mit ZIEHL-ABEGG als unterstützenden Partner

Sie verwenden eigene Komponenten

Eigene Komponenten - eigene Verantwortung
Wenn Sie Motor und Aerodynamik von ZIEHL-ABEGG beziehen, diese jedoch mit eigenen Anbauteilen kombinieren, gelten Sie als Ventilatorhersteller im Sinne der ErP-Verordnung (EU) 2024/1834. Damit liegt die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung bei Ihnen.

  Sie übernehmen die Ermittlung und den Ausweis der Leistungsdaten selbst

Nutzen Sie unsere Expertise!

Mit ZIEHL-ABEGG haben Sie die ErP-Anforderungen fest im Griff

  ErP-konform in die Zukunft mit ZIEHL-ABEGG

  Leistungsstarke und wirtschaftliche Lösungen

  Zuverlässige Unterstützung zur Einhaltung der ErP-Verordnung

  Energieeffiziente Produkte schonen Umwelt und Ressourcen

  Nachhaltig geringere Betriebskosten

  Geräuscharme Systeme entwickelt für höchste Ansprüche

We are ready to support!

Sie möchten wissen, ob Ihre aktuell eingesetzten Ventilatoren den Anforderungen der neuen ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 entsprechen?

Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten unterstützen sie gerne.

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Produktinformationen zu Ventilatoren und Drehzahlregelungen finden

Anforderung Effizienzgrad N

ErP-Verordnung (EU) 327/2011 (01.01.2015)

Ventilatortyp Messkategorie Effizienzkategorie (Druck) Effizienzgrad (N)
Axialventilator A, C
B, D
statisch
total
40
58
Radialventilator mit vorwärts gekrümmten Schaufeln und Radialventilator mit Radialschaufeln A, C
B, D
statisch
total
44
49
Radialventilator mit rückwärts gekrümmten Schaufeln ohne Gehäuse A, C statisch 62
Radialventilator mit rückwärts gekrümmten Schaufeln mit Gehäuse A, C
B, D
statisch
total
61
64
Diagonalventilator A, C
B, D
statisch
total
50
62
Querstromventilator B, D total 21

ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 (24.07.2026)

Ventilatortyp Messkategorie Effizienzkategorie (Druck) Mindesteffizienzgrade (N)
Axialventilatoren A, C
B, D
statisch
total
50
64
Vorwärts gekrümmte Radialventilatoren < 5 kW und rückwärts geneigte Radialventilatoren A, C
B, D
statisch
total
52
57
Andere Radialventilatoren A, C
B, D
statisch
total
64
67
Halbaxialventilatoren A, C
B, D
statisch
total
57 + 7 (a-45) / 25
67
Strahlventilatoren ≥ 750 W E   50

Querstromventilatoren müssen über den gesamten Leistungsbereich eine Mindest-Gesamtventilatoreneffizienz (B, D) von mindestens 0,21 (21 %) aufweisen!